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   OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18 (https://dejure.org/2018,59361)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.2018 - 2 MB 12/18 (https://dejure.org/2018,59361)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 2 MB 12/18 (https://dejure.org/2018,59361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 9 BeamtStG, Art 12 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Notenanforderung für die Zulassung zur Ausbildung für den Polizeidienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 9 ; GG Art. 12 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Anforderungsprofil; Anwärter; Einstellungsauswahlverfahren; Notenanforderung; Parlamentsvorbehalt; Polizei; Notenanforderung für die Zulassung zur Ausbildung für den Polizeidienst

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Gesetzliche Festlegung von Zugangsvoraussetzungen für eine Beamtenstelle; Notenanforderungen für die Zulassung zur Ausbildung für den Polizeidienst; Konkretisierung des Leistungsprinzips des Art. 33 Abs. 2 GG im Hinblick auf ein bestimmtes Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG wird verletzt, wenn ein Bewerber aus dem Bewerberfeld ausgesondert wird wegen Kriterien, die mit dem Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar sind.Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 31, juris).

    Die Ermittlung des gemessen an diesen Kriterien am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 32, juris).

    Der Dienstherr darf die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für den Aufgabenbereich eines bestimmten Amtes konkretisieren, indem er im Vorfeld der Auswahlentscheidung ein Anforderungsprofil festlegt (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 32, juris).

    Der Dienstherr ist hierzu kraft seiner Organisationsgewalt ermächtigt, da die Festlegung von Kriterien, die das Leistungsprinzip konkretisieren, keinen Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG darstellt (dies voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, Rn. 22, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 32, juris; ausdrücklich: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2017 - 6 A 916/16 -, Rn. 69, juris).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Zwar unterfallen auch Berufe, die - wie der Polizeidienst - zum öffentlichen Dienst im engeren Sinne des Art. 33 Abs. 4 GG gehören, grundsätzlich dem Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 1 BvR 3017/09 -, Rn. 43 mwN, und vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, Rn. 58 ff., jeweils juris), jedoch eröffnet Art. 33 Abs. 2 GG die Möglichkeit zu Sonderregelungen, die darauf beruhen, dass in diesen Berufen staatliche Aufgaben wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, Rn. 58, juris).Je näher ein Beruf dem öffentlichen Dienst steht, umso stärker können Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG die Wirkung des Grundrechts der Berufsfreiheit zurückdrängen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 1 BvR 3017/09 -, Rn. 48, juris).

    Bei der Bestimmung der Reichweite und Wirkung des Parlamentsvorbehaltes ist zudem auch zu berücksichtigen, dass damit gerade kein Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts begründet wird (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, Rn. 132, juris; Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, Rn. 53 mwN, juris).

    Die organisatorische und funktionelle Unterscheidung und Trennung der Gewalten, die Art. 20 Abs. 2 GG als Grundsatz normiert, zielt auch darauf, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, Rn. 132, juris; Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, Rn. 53 mwN, juris).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Der Dienstherr ist hierzu kraft seiner Organisationsgewalt ermächtigt, da die Festlegung von Kriterien, die das Leistungsprinzip konkretisieren, keinen Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG darstellt (dies voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, Rn. 22, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 32, juris; ausdrücklich: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2017 - 6 A 916/16 -, Rn. 69, juris).

    Bei der Ersteinstellung von Berufsanfängern, bei denen fachliche Leistungen im engeren Sinn noch nicht vorliegen können, kann die fachliche Eignung u.a. durch Abschlusszeugnisse nachgewiesen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, Rn. 22 mwN, juris).

    Das Anforderungsprofil kann sich aber auch "aus allgemeinen, vom öffentlichen Arbeitgeber beispielsweise auf seiner Homepage oder in Form von in Broschüren veröffentlichten Hinweisen über die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungsanforderungen ergeben"; dies "gilt vor allem bei einer Bewerbung ohne Bezug auf eine ausdrückliche Stellenausschreibung (sog. Initiativbewerbung)" (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, Rn. 23, juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Durch das Anforderungsprofil sollen weniger oder ungeeignete Bewerber aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausgeschlossen und damit die Zusammensetzung des Bewerberfelds gesteuert und eingeengt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 -, Rn. 13, juris).Fehler des Anforderungsprofils führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, da die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden und nicht am Grundsatz der Bestenauswahl orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 27, juris).

    Der Mangel des Anforderungsprofils führt zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 27, juris) und damit zur Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs der Antragstellerin.

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Dieses grundrechtsgleiche Recht gewährleistet das Maß an Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG), das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, Rn. 33, juris).

    Der Zugang zu einer Tätigkeit in einem öffentlichen Amt (die Zulassung zum Beruf, die gleichzeitig die freie Berufswahl betrifft) darf insbesondere durch subjektive Zulassungsvoraussetzungen beschränkt werden (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, Rn. 33, juris).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Bei der Bestimmung der Reichweite und Wirkung des Parlamentsvorbehaltes ist zudem auch zu berücksichtigen, dass damit gerade kein Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts begründet wird (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, Rn. 132, juris; Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, Rn. 53 mwN, juris).

    Die organisatorische und funktionelle Unterscheidung und Trennung der Gewalten, die Art. 20 Abs. 2 GG als Grundsatz normiert, zielt auch darauf, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, Rn. 132, juris; Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, Rn. 53 mwN, juris).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Die Ausbildung dient allein dem Erwerb der Laufbahnbefähigung des mittleren Polizeivollzugsdienstes (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 -, Rn. 19, juris).

    Sie hat keinen Bezug zu einem sonstigen, unter den Schutz des Art. 12 GG fallenden Beruf, der nur über eine Ausbildung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den mittleren Polizeivollzugsdienst erreichbar ist (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 -, Rn. 19, juris).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Ein Anordnungsgrund besteht, da der Antragstellerin ein Abwarten auf das Ergebnis eines Hauptsacherechtsbehelfs nicht zuzumuten ist, da dies zumindest zu einer erheblichen Ausbildungsverzögerung führen würde (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, Rn. 17 und 22, juris: zu Studienbewerber).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 6 A 916/16

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Der Dienstherr ist hierzu kraft seiner Organisationsgewalt ermächtigt, da die Festlegung von Kriterien, die das Leistungsprinzip konkretisieren, keinen Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG darstellt (dies voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 -, Rn. 22, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 32, juris; ausdrücklich: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2017 - 6 A 916/16 -, Rn. 69, juris).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18
    Durch das Anforderungsprofil sollen weniger oder ungeeignete Bewerber aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausgeschlossen und damit die Zusammensetzung des Bewerberfelds gesteuert und eingeengt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 -, Rn. 13, juris).Fehler des Anforderungsprofils führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, da die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden und nicht am Grundsatz der Bestenauswahl orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 27, juris).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des

  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gerichtsentscheidungen, mit denen die

  • OVG Hamburg, 19.02.2016 - 1 Bs 255/15

    Unterbrechung des Schulverhältnisses durch nicht regelmäßige Teilnahme eines

  • VG Magdeburg, 29.05.2007 - 5 B 76/07
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 6 CE 20.1191

    Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis

    Der Dienstherr ist hierzu kraft seiner Organisationsgewalt ermächtigt, da die Festlegung von Kriterien, die das Leistungsprinzip konkretisieren, keinen Eingriff in das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG darstellt (vgl. OVG SH, B.v. 12.12.2018 - 2 MB 12/18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Notwendig ist lediglich, dass sie vor der Auswahlentscheidung festgelegt und so dokumentiert werden, dass eine nachträgliche Änderung ausgeschlossen ist (vgl. OVG SH, B.v. 12.12.2018 - 2 MB 12/18 - juris Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2020 - 2 MB 12/19

    Ausblendung des Bewährungsvorsprungs - Amt mit leitender Funktion

    Da das Beschwerdevorbringen gegen die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts durchgreift, hat der Senat über das Antragsbegehren ohne weitere Beschränkungen nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Umfang des erstinstanzlichen Gerichts zu entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - 2 MB 12/18 -, Juris Rn. 15; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 19. Februar 2016.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 1 B 142/20
    Zwar gewährleistet Art. 33 Abs. 2 GG als die hier einschlägige Spezialvorschrift (s. o.) nur das Maß an Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG), das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2003- 2 BvR 1436/02 -, juris, Rn. 33, und Schl.-H. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 2 MB 12/18 -, juris, Rn. 5, und erfasst daher nicht die der Organisations- und Personalhoheit des Dienstherrn zuzuordnenden Entscheidungen, mit denen der Dienstherr die Voraussetzungen für Besetzungsentscheidungen erst schafft, zu denen in den Fällen der vorliegenden Art namentlich die Bestimmung des Bedarfs der in den Vorbereitungsdienst einzustellenden Anwärter.
  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2020 - 12 L 1796/19

    Beamte dienstliche Beurteilung Gesamturteil Begründung des Gesamturteils

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 2 MB 12/18 -, juris Rn. 5.
  • VG Gelsenkirchen, 10.01.2020 - 12 L 1708/19

    Einstellung in den öffentlichen Dienst Bewerbungsverfahrensanspruch

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 2 MB 12/18 -, juris Rn. 8ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • VG Schleswig, 25.05.2020 - 12 B 23/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Sinn und Zweck der Stellenausschreibung ist es, das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle so genau zu dokumentieren, dass eine nachträgliche Anpassung durch das Nachschieben von Eignungsmerkmalen ausgeschlossen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 12. Dezember 2018 - 2 MB 12/18 - juris, Rn. 13).
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